Ambulante Hilfen zur Erziehung
Auf der Grundlage der Wertschätzung von Lebensentwürfen der Klientinnen und Klienten wird nach individuellen und an der Entwicklung der jungen Menschen orientierten Problemlösungsstrategien gesucht. Auch ambulant zu Hause.
Die ambulanten Hilfen sind an unsere stationären Einrichtungen angebunden. Sie können aus deren Teams heraus geleistet werden. Das sind Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII), Erziehungsbeistandsschaft (§ 30 SGB VIII) und Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
In der Begleiteten Elternschaft unterstützen und fördern wir teilhabebeeinträchtigte Menschen zu Hause bei der Familienorganisation und der Erziehung der Kinder.
Mit der integrativen Familienbegleitung bieten wir Hilfe für die ganze Familie. Durch ambulant und stationär wechselnde Begleitung sollen die erzieherischen Kompetenzen der Eltern gestärkt und die Fremdunterbringung der Kinder vermieden werden. (§ 27 SGB VIII)