Traumapädagogische Kleinkindwohngruppe

Der Kinderschutz hat absoluten Vorrang. Die Kinder erfahren Sicherheit und Versorgung und können erst einmal zur Ruhe kommen, wenn sie Schutz und Hilfe benötigen oder eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.

Die Zielsetzung unterscheidet sich auch nach der Dauer der geplanten Unterbringung.

Zielgruppe

In der traumapädagogischen Kleinkindwohngruppe in Weißwasser leben in einer familienähnlichen Wohnsituation bis zu 6 Kinder zwischen 0,5 und 7 Jahren.
(gem. § 34 SGB VIII für Kinder zwischen 0,5 und 7 Jahren)

Die Aufnahme erfolgt wenn:

  • die körperliche/geistige/seelische Unversehrtheit in der Familie, Pflege-, Adoptionsfamilie nicht mehr gewährleistet ist.
  • bei Familien in Überforderungssituationen wegen einer akuten Krise Entlastung notwendig ist.
  • eine Überbrückung von Wartezeiten z.B. beim Übergang in die Kinder- und Jugendpsychiatrie oder die Vermittlung in eine Pflegefamilie erforderlich ist.
  • die stationäre Aufnahme von mehreren Geschwisterkindern ansteht, deren Eltern sich getrennt haben bzw. wo das familiäre System nicht mehr funktioniert.
  • die kurzfristige Unterbringung von Kindern bei unmittelbarer Kindeswohlgefährdung erfolgen muss.
  • für die Anbahnung und Begleitung von Kindern beim Übergang in eine Pflegefamilie dies nötig ist.

Die Unterbringung ist möglichst kurzfristig. Bereits nach kurzer Zeit soll eine Perspektive erarbeitet werden. Je jünger die Kinder sind, umso kürzer soll die Verweildauer sein, da hier besonders schnell Bindung entsteht.

In Fällen, in denen bei Kindern von erheblichen interfamiliären Traumatisierungen auszugehen ist (z.B. bei innerfamiliärem sexuellen Missbrauch), liegt der Fokus auf Kinderschutz und Abschirmung. Die Wohngruppe wird als Schonraum für die betroffenen Kinder verstanden. Sie ist demnach eine besondere Form der Krisenintervention und soll die akute Kindeswohlgefährdung beenden sowie das aktuelle und zukünftige Wohl der Kinder fördern.